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BAföG

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe soll eine besonders zielgenaue Hilfe sein. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Durch die Studienstarthilfe sollen finanzielle Hürden für einen Studienstart abgebaut werden. Sie unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wer bekommt die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe können Erstsemester unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug beantragen. Dazu zählen laut BMBF:

  • Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld
  • Grundsicherung aufgrund Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezug von Kinderzuschlag
  • Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen

 Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung erfolgt digital.

Weitere Informationen zur neuen Studienstarthilfe findest du auf der Seite BAföG-Rechner

Außerdem gibt es weitere wichtige Neuerungen: 

  • Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben.
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler wird von 360 auf 380 Euro angehoben.
  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner*in der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 Prozent erhöht.
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.
  • Zudem soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Quelle: bundesregierung.de

Wir bearbeiten BAföG-Anträge von Studierenden aller Hochschulen des Saarlandes,
sowie von allen Studierenden, die eine Schule oder Hochschule in Portugal oder Malta besuchen.

Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen, sowie das Einkommen der Eltern nach Abzug der Freibeträge den Gesamtbedarf nicht übersteigt.
Mehr zur Berechnung des BAföG hier.

Haben Sie vor Beginn des Studiums schon eine Ausbildung abgeschlossen und/oder mehrere Jahre gearbeitet? Dann kann es sein, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Mehr dazu hier.

Ab einem bestimmten Zeitpunkt und nach Wechsel des Studienfachs ist der Anspruch zusätzlich von weiteren Dingen abhängig (Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester, Förderungshöchstdauer, Fachwechselbegründung).

Informieren Sie sich frühzeitig.

Wer noch nicht weiß, ob sich BAföG lohnt, kann vor dem Antrag unverbindlich den BAföG-Rechner nutzen, um einen ersten Überblick zu erlangen. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden.

Der nach dem Antrag bewilligte Betrag ist zur Hälfte geschenkt, die andere Hälfte muss später (5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) in bequemen Raten zurückgezahlt werden – allerdings nur bis zu einer Obergrenze von knapp über 10.000 Euro. Reicht das Einkommen dann für eine Rückzahlung nicht aus, gibt’s auch dafür Lösungen.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 2 Semester. Dann ist ein erneuter Antrag notwendig.

Das geht einfach und bequem über BAföG Digital bzw. die BAföG Digital App.

Dazu ist eine BundID erforderlich, mehr dazu hier.

Schriftlich geht natürlich auch noch, die Formulare kann man hier downloaden und uns dann mit der Post zusenden.

Egal, welchen Weg Sie nutzen: Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte nur einmal zu. Sie beschleunigen damit die Bearbeitung Ihres eigenen Antrags!

Wir sind in der Bearbeitung übrigens leider noch nicht volldigital. Sie erhalten von uns deshalb als Reaktion auf Ihre eingesandten Unterlagen in aller Regel einen Brief per Post. Danke, dass Sie uns nach einem Umzug immer schnellstmöglich Ihre neue Anschrift mitteilen! Bei der Auswahl der Nachweise sind wir an das Gesetz gebunden. Lesen Sie deshalb bitte sorgfältig, welche Unterlagen wir genau von Ihnen haben möchten. Eine kleine Erläuterung der wichtigsten Nachweise und möglicher Verwechselungen, sowie eine Checkliste für alle Nachweise gibt’s bald hier.

Die Nachweise, die wir von Ihnen verlangen, sind für die Bearbeitung Ihres Antrags zwingend erforderlich. Deshalb kann die Bearbeitung auch erst beginnen, wenn alles Notwendige bei uns ist. Ab diesem Zeitpunkt gerechnet können Sie nach mindestens etwa 6 Wochen mit einer Entscheidung und ggf. der ersten Zahlung rechnen.

Wir wissen, dass es Ihnen eilig ist.

Und deshalb tun wir alles für eine möglichst schnelle Bearbeitung! Aus diesem Grund beantworten wir Fragen nach Vollständigkeit oder Bearbeitungsstand nicht, denn in der hierfür notwendigen Zeit könnten wir den nächsten vollständigen Antrag schon wieder bearbeiten, und das bringt alle voran.

Sollten Sie Fragen zu einem unserer Schreiben oder zu einem ganz bestimmten Sachverhalt haben, schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen, wenn möglich auch mit der Fördernummer Ihres Bescheides an bafoeg-amt(at)stw-saarland.de, wir rufen Sie dann zurück.

Amt für Ausbildungsförderung
Campus Saarbrücken
Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681/302-2800
Fax: 0681/302-2890


Ansprechpartner*innen  Amt für Ausbildungsförderung

Service-Point:

M. Addo
S.Alshami
E. De Giorgio
K. Kurtz

Telefon: 0681/302-4992
Fax: 0681/302-4993


Sachbearbeiter*in  in alphabetischer Reihenfolge

A - Bai

H. Mayer, Telefon: 0681/302-4984

Baj - Boq

I. Herzallah - Otto, Telefon: 0681/302 - 4977

Bor - Fn

C. Martin, Telefon: 0681/302-4982

Fo - Heim

J. Stolz, Telefon: 0681/302-4983 

Hein - Kd

S. Dorth, Telefon: 0681/302 - 4987

Ke - L

C. Jauch, Telefon: 0681/302-4985

M - Mor

C. Thome, Telefon: 0681/302-4986

Mos - Q

N. Diener, Telefon: 0681/302-4975

R - Schn

M. Peters, Telefon: 0681/302-4997

Scho - U

J. Schumacher, Telefon: 0681/302 - 4972

V - Z

Y. Krämer, Telefon: 0681/302 - 4980


Abteilungsleitung
E. Veith - Telefon: 0681/302-4990

Gruppenleiter/Widersprüche 
O. Zangerle - Telefon: 0681/302-4976

Vorausleistungen/Widersprüche
U. Molitor - Telefon: 0681/302-4978

Gruppenleiterin
S. Ziegler - Telefon: 0681/302-4996

Gruppenleiterin
D. Kinmayer - Telefon: 0681/302-4995

Das Studierendenwerk Saarland ist für alle Schüler*innen und Studierende zuständig, die ihren Aufnethalt in Malta oder Portugal gefördert bekommen möchten.

Ein Anspruch auf Inlandsförderung besteht während des Auslandsaufenthaltes nicht.
Für das Auslandsstudium ist es in der Regel unerheblich, ob Sie an der Hochschule in Deutschland beurlaubt sind.
Gefördert werden kann der Besuch von Ausbildungsstätten, die den Gymnasien ab Klasse 11 (ab Klasse 10, wenn das Abitur in 12 Schuljahren erworben wird), Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen, gleichwertig sind.

Nicht förderungsberechtigt ist der Besuch anderer Ausbildungsstättenarten wie z. B. Abendgymnasien oder Berufsaufbauschulen.
 
Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums oder im Schulbereich kann für die vorgeschriebene  Mindestdauer gefördert werden, wenn:

  • das Praktikum nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und
  • es in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist und
  • die Hochschule bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.

Die Anträge und notwendigen Nachweise für eine Ausbildung im Ausland sollten frühzeitig und vollständig auf den dafür vorgesehenen Formblättern möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim Amt für Ausbildungsförderung des hiesigen Studierendenwerkes eingehen. Die endgültige Studienbescheinigung kann im Anschluss an die Einschreibung vor Ort nachgereicht werden.

Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen und unter Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten können folgende Beträge für Malta und Portugal gewährt werden:

Studierende erhalten Förderung (Bedarf) zu den Inlandssätzen in Höhe von bis zu 812€ zuzüglich Reisekosten von einmalig pauschal 500 €.

Schüler erhalten 632€  zzgl. einer Hin- und Rückreise von einmalig pauschal 500 €.

Die Reisekosten werden auf die Monate des Auslandsaufenthalts aufgeteilt und auf den Bedarf aufgeschlagen, so dass sie sich bedarfserhöhend auswirken.

In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.

Zusätzlich werden für alle gesetzlich Versicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung  122 € gewährt (für privat Versicherte geringere (i. d. Regel die tatsächlichen) Beträge zzgl. einer evt.  Auslandszusatzkrankenversicherung.

Nachweisbare notwendige Studiengebühren können bis zur Höhe von 5.600 € längstens für die Dauer eines Jahres gewährt werden.

FINANZIELLE HILFEN

Aufgrund der Beitragsordnung des Studierendenwerkes Saarland AöR besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Rückerstattung des gezahlten Sozialbeitrags:

-        Beurlaubung für die Dauer eines gesamten Semesters (§6 Abs. 2 Nr. 1)

-        Exmatrikulation vor Semesterbeginn (§6 Abs. 2 Nr. 2)

-        Besondere Härte aufgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage (§ 7)

Die Frist zur Beantragung der Rückerstattung ist jeweils der letzte Tag des Semesters, für das der Antrag gestellt wird. Für jedes Semester ist ein eigener Antrag auf dem unten zu findenden Vordruck zu stellen sowie die dort geforderten Nachweise mit einzureichen.

Antrag Rückerstattung

Anlage Härtefall

Das Studierendenwerk unterhält einen Hilfsfonds für in Not geratene Studierende der Universität des Saarlandes.

Der Fonds erhält seine Mittel aus Spenden der Universität, der Vereinigung der Freunde der Universität, der Studierendenschaft, sonstiger Personen und Einrichtungen. Die Mittel des Hilfsfonds werden zur Gewährung von Darlehen oder Zuschüssen an Studierende der Universität des Saarlandes verwendet, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

Weitere Einzelheiten sind in den Richtlinien des Hilfsfonds geregelt (siehe unten).

Wer gerne für den Hilfsfonds spenden möchte, kann dies auf unser Konto bei der Sparkasse Saarbrücken (IBAN: DE44 5905 0101 0067 1874 43 mit dem Stichwort "Hilfsfonds" ). Eine Bestätigung über Geldzuwendungen für das Finanzamt wird auf Wunsch selbstverständlich ausgestellt.

Hilfsfonds - Richtlinien

Ansprechpartnerin

Katrin Adam
Telefon: 0681/302-2278
Fax: 0681/302-2890
Email: k.adam(at)stw-saarland.de

Bürosprechzeiten: Montag - Donnerstag: 10.00 - 11.30 Uhr

Es gibt einige Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt werden. Das Angebot dieser Begabtenförderungswerke findet man auf der Seite www.stipendiumplus.de 

Der Bewerber/die Bewerberin muss in der Regel ein sehr gutes Schulabschlusszeugnis besitzen, überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen, sowie soziales, ehrenamtliches bzw. gesellschaftspolitisches Engagement nachweisen.

Infos zu Stipendien:

Ebenfalls wichtige Infos zu Stipendien findet man unter: www.stipendienlotse.de

Weitere Stipendienmöglichkeiten abseits der Eliteföderung: #ichmachwasanderes-Stipendium

www.mystipendium.de

www.deutschland-stipendium.de

www.studienstiftungsaar.de

www.elternkompass.info

Für allgemeine Fragen:

Für allgemeine Fragen stehen unsere Mitarbeitenden des Service-Points zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Telefon-Nr. 0681-302-2800: Montag bis Donnerstag 10.00 – 12.00 und 13.30 – 14.30 Uhr
Telefon-Nr. 0681-302-4992: Dienstag und Donnerstag von 10.00 – 12.00 Uhr

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HUCH, alles anders hier!! Trotzdem sind Sie richtig: Willkommen in der neuen digitalen Heimat des Studierendenwerk Saarland. Wir haben uns ein Makeover gegönnt, um Ihnen einen noch besseren Service zu bieten und gleichzeitig ressourcenschonend zu sein. Keine Sorge, unsere Mensa-Gerichte sind immer noch lecker und unsere Wohnheime gemütlich wie eh und je. Stöbern Sie durch unsere neue Seite und entdecken Sie, was wir alles für Sie tun!