Wenn ihre laufende BAföG-Förderung am 31.03.25 endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen. Somit werden Unterbrechungen in der Auszahlung vermieden.
Wenn ihre laufende BAföG-Förderung am 31.03.25 endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen. Somit werden Unterbrechungen in der Auszahlung vermieden.